Pressemitteilung zum Rückmeldeverfahren
Erstellt von Henning am Dienstag 31. März 2009
Jeder Studierende sollte diesen Februar bemerkt haben, dass er nicht mehr die üblichen Unterlagen zur Rückmeldung bekommen hat, sondern eine einfache E-Mail mit Zahlungsanweisungen. Die bisherigen Rückmeldeunterlagen wurden zusammen mit einem Anschreiben per Post verschickt und beinhalteten einen fertigen Überweisungsträger, den der Studierende nur noch mit den eigenen Angaben ausfüllen musste und ihn bei seiner Bank einreichen konnte. Es war aber auch problemlos möglich, diese Zahlung über Onlinebanking abzuwickeln. Mit den per E-Mail verschickten Zahlungsaufforderungen wird man nun allerdings eher dazu genötigt, diese Zahlung Online zu tätigen. Nicht jeder Studierende nutzt aber bereits Onlinebanking. Zudem werden die Überweisungen sehr häufig von den Eltern der Studierende getätigt und bei diesen ist es noch mal weitaus weniger wahrscheinlich, dass sie Internetbanking benutzen. Ist zudem, aus welchem Grund auch immer, der Verwendungszweck fehlerhaft, bzw. entspricht nicht dem Angaben in der Rückmeldeaufforderung, so ist die Rückmeldung gegenstandslos. Es erfolgt also keine direkte Prüfung der Eingänge, sondern lediglich eine elektronische Verbuchung. Diese neue Methode der Rückmeldung bedeutet aus Sicht der LHG Bielefeld eine unnötige Erschwerung der Zahlung der Studienbeiträge. Hier wurde unserer Meinung nach an der falschen Stelle gespart, ohne dabei irgendeine Verbesserung des Rückmeldeverfahrens anzustreben. Für den Studierenden muss es immer so unkompliziert wie möglich sein, das Studium fortzusetzen.. Für die LHG Bielefeld ist dieses neue Rückmeldeverfahren unhaltbar, weswegen sie für eine Rückkehr zum alten Verfahren, eine deutliche Verbesserung des neuen Verfahrens oder, im optimalen Fall, die komplette Abschaffung der Studienbeiträge eintritt.
